Die Regierung kann Standardarbeitsverträge ausstellen. Das bedeutet, dass die Regierung das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einer bestimmten Branche regelt. Die Bestimmungen der Standardarbeitsverträge gelten unmittelbar für die zugewiesenen Arbeitsverhältnisse, sofern in einem individuellen Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Für Arbeitnehmer im Home-Service und in der Landwirtschaft gibt es derzeit Standardarbeitsverträge. In vielen Sektoren gibt es Tarifverträge. In Liechtenstein werden diese als “Gesamtarbeitsverträge” (GAV) bezeichnet. Sie enthalten die allgemeinen Bestimmungen für den jeweiligen Sektor, wie Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen sowie Mindestlöhne usw. Mindestlöhne werden jedes Jahr in einer Lohn- und Protokollvereinbarung neu definiert. Viele Mitarbeiter pendeln täglich von ihrem Auslandswohnsitz zu ihrem Arbeitsplatz in Liechtenstein, vor allem österreichische und Schweizerische.
Im Fürstentum Liechtenstein gilt das Platz-der-Beschäftigung-Prinzip. Arbeitnehmer sind verpflichtet, eine obligatorische Sozialversicherung (AHV, IV, FAK) zu haben, wenn sie in Liechtenstein arbeiten. Der liberale Charakter des schweizerischen und liechtensteinischen Arbeitsrechts spiegelt sich insbesondere in den Regelungen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wider. In der Praxis gibt es jedoch oft Unsicherheiten im Zusammenhang mit Entlassungen. Die folgende Zusammenfassung bietet einen kurzen Überblick über einige der häufig gestellten Fragen. Das liechtensteinische Arbeitsrecht ist liberal und lässt Unternehmen eine erhebliche Flexibilität zu. Arbeitsverträge können individuell nach den gesetzlichen Vorgaben konfiguriert werden. In bestimmten Bereichen müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zumindest die allgemein verbindlichen Tarifverträge einhalten. Die Regierung kann Tarifverträge für allgemein verbindlich erklären. Diese gelten dann für den gesamten Sektor und für alle Arbeitgeber, sowohl liechtensteinische als auch ausländische Arbeitgeber. Die Stiftung SAVE wurde von den Sozialpartnern gegründet, um tarifpolitische Arbeitsverträge zu überwachen und umzusetzen, die für allgemeinverbindlich erklärt wurden.
Die Zentrale Paritätische Kommission (“ZPK” (ZPK) wurde von der Stiftung mit der Durchführung und Überwachung beauftragt.