Im Mai 2018 veröffentlichte das European Center for Workers` Questions (EZA), ein Netzwerk christlich-sozialer Arbeitnehmerorganisationen aus 30 Ländern, einen Bericht über die Digitalisierung der Arbeitswelt. Es stellt die wichtigsten Entwicklungen (Big Data, Sharing Economy, Crowdworking) vor, beschreibt den aktuellen Stand der Forschung über die möglichen Auswirkungen auf die Beschäftigung und gibt Empfehlungen für die Politikgestaltung von Arbeitnehmerorganisationen. Die wissenschaftliche Analyse wurde speziell mit den praktischen Erfahrungen von Teilnehmern aus verschiedenen Ländern bereichert. Zu diesem Zweck wurden fünf Seminare in Portugal, Österreich, Ungarn, Italien und Malta organisiert. Der Projektbericht ist in vier Sprachen verfügbar. Einführung in das europäische Arbeitsrecht in BrüsselEin Überblick über das europäische Arbeitsrecht sowie die EU-Richtlinien und das Gesetzgebungsverfahren wird für deutschsprachige Betriebsratsmitglieder vom 9. bis 12. Oktober 2018 in Brüssel organisiert. Die Zusammenschaltung zwischen den Rechtsvorschriften der EU und der Einzelnen wird auch auf der Grundlage ausgewählter Themen wie Termindefinition, Zeitarbeit und Antidiskriminierung in dem Seminar behandelt.
Das Seminar beinhaltet einen Besuch im Europäischen Parlament. Der Tarifvertrag war hart umkämpft. Die Gewerkschaft IG Metall hat in den vergangenen Wochen eine Reihe von Warnstreiks gestartet, um ihrer ursprünglichen Forderung nach einer Lohnerhöhung von 6 Prozent nachzugehen. DARES (2016) `La syndiicalisation en France`, Mai 2016 /DARES (2018) Die Praxis, in Tarifvertragsbestimmungen mit Öffnungsklauseln oder Opt-out-Klauseln aufzunehmen, ist sehr selten. Die arbeitsrechtliche Reform von 2017 ermöglicht es jedoch, sektorale Vereinbarungen an die Größe des Unternehmens anzupassen. Beispielsweise decken einige ihrer Bestimmungen möglicherweise nicht kleine Unternehmen ab. In den letzten Jahrzehnten wurde ein dezentralisiertes Verhandlungssystem entwickelt, das den Unternehmen mehr Autonomie sowohl von den Arbeitsgesetzen als auch von nationalen/sektoralen Tarifverträgen bietet. Schließlich hat die Regierung nach Konsultation der Sozialpartner am 11. Dezember ihren Vorschlag für eine Rentenreform vorgelegt.
Ziel ist es, das derzeitige Rentensystem, das aus über 40 verschiedenen Systemen besteht, in einem einzigen Rentensystem umzugestalten, das immer noch auf einer Umlagebasis basiert, bei der jedoch jeder beitragsabhängige Euro in eine Altersversorgungsstelle umgewandelt wird. Da diese Systemreform auch Kosteneinsparungsmaßnahmen beinhaltete, führte sie zu starkem Widerstand aller Gewerkschaften und zu einem beispiellosen Streik im öffentlichen Verkehr. Das Jahr 2019 endete wie 2018 mit Hunderttausenden Franzosen auf der Straße: gelbe Jacken 2018, Gewerkschafter 2019. Das Sonderverhandlungsgremium wurde im Oktober 2017 gebildet und durfte nur im SE-Betriebsrat verhandeln, nicht über eine Mitbestimmung im Aufsichtsrat. Durch den SE-Umbau wollte die zentrale Geschäftsführung den Aufsichtsrat dauerhaft von jeder Arbeitnehmervertretung fernhalten. In einem sogenannten “Statusverfahren” am 9. März 2018 entschied das Landgericht Berlin jedoch, dass Delivery Hero dem deutschen Mitbestimmungsrecht unterworfen sei. Die SE bleibt also bei der vollparitäten Mitbestimmung, und der Aufsichtsrat wurde gerade von zwölf auf sechs Sitze verkleinert. Die drei künftigen Arbeitnehmervertreter werden vom SE-Betriebsrat gewählt.
Die Sozialpartner sind nach wie vor stark an der Verwaltung bestimmter Sozialversicherungseinrichtungen wie der öffentlichen Krankenversicherung, der Arbeitslosenunterstützung und der Sozialfürsorgebehörden (Paritarismus) beteiligt. Die Sozialpartner spielen auch eine zentrale Rolle im ergänzenden privaten Krankenversicherungssystem (Mutuelles, Institutions de prévoyance) und in den Rentenplänen. Darüber hinaus sind sie am System der beruflichen Bildung beteiligt. Das nationale System der politischen Konzertierung wird durch einen dreigliedrigen sozialen Dialog in der Entwicklung auf regionaler oder lokaler Ebene ergänzt. Das Gesetz 2007-130 vom 31. Januar 2007 über die Modernisierung des sozialen Dialogs schreibt vor, vertreter der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände auf nationaler Ebene vorab zu konsultieren, wenn Reformen im Bereich der Arbeitsbeziehungen, der Beschäftigung und der beruflichen Bildung vorgeschlagen werden.